
Corporate Identity
Das macht uns aus:
- Wertschätzung leben
- Kollegialität
- Teamorientiertheit
- Win-Win im Miteinander
- Gemeinsam Weihnachten feiern und Spaß beim Betriebsausflug haben
Wie auch immer Ihre berufliche Zukunft aussehen mag, bambach.care steht Ihnen als Personalvermittler beratend und unterstützend zur Seite.
Wir achten stets auf Ihre persönlichen Lebensumstände, bieten ein individuelles, flexibles Arbeitszeitmodell und sind als Ansprechpartner mit persönlicher Wertschätzung für Sie da.
Sie haben die Wahl zwischen einem fest vereinbarten Brutto-Stundensatz und dem Angebot aus unserem Baukastensystem für Sie. Dies bedeutet konkret:
1. Vertrag mit festem Brutto-Stundensatz
- Entsprechend ihrer Fachrichtung in der Funktionspflege erhalten Sie einen fest vereinbarten Brutto-Stundensatz
- Steuerfreie Fahrkostenerstattung der Hin- und Rückfahrt zum Einsatzort
- Steuerfreie Erholungsbeihilfe nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit bei einer Vollzeitbeschäftigung.
2. Vertrag mit erhöhtem Brutto-Stundensatz in Verbindung mit unserem Baukastensystem
Wählen Sie aus unserem Baukastensystem was Ihnen gefällt:
Fortbildung
- Drei Tage Fortbildung im Kalenderjahr
- Sie bestimmen die Inhalte als Teil des Teams
Reisekosten und VMA
Entsprechend Ihrer Auswahl in unserem „Baukastensystem“ erstatten wir Ihnen steuerfrei Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwände
KFZ
- Auf Wunsch nach der Probezeit bei einer Anstellung in Vollzeit
- Nach entsprechender Betriebszugehörigkeit umsonst
Erholungsbeihilfe
Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit besteht die Möglichkeit eine steuerfreie Erholungsbeihilfe bei einer Vollzeitbeschäftigung zu beantragen.
Gesundheitsbonus
Gesundheitsförderung
Wann, wo und wie Sie etwas für ihre Gesundheit tun, sofern dabei für Sie Kosten entstehen, wir geben Ihnen einen Zuschuss, nach 1 Jahr Betriebszugehörigkeit.
Steuerfreie Boni
- Steuerfrei aufs Jahr gerechnet bis zu 1710,60 Euro zusätzlich
- Nach der Probezeit
Unterkunft
Im Rahmen Ihres klinischen Einsatzes kümmern wir uns komplett um Ihre Unterkunft.
Egal für welche der beiden Optionen Sie sich entschieden haben, die Sonderleistungen des BAP-Tarifvertrages1 stehen Ihnen in jedem Fall zu.
1 Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, „Drei-Monatsschnitt“ bei Urlaub und Krankheit, etc.